Vor einigen Wochen hatte ich das Thema steuerliche Verlustrechnung ab 2021 und Social Trading hier thematisiert.
Am Wochenende nun gab es einen interessanten Artikel von Daniel Kühn auf GodmodeTrader. Darin informierte er über den wohl aktuellen Stand der Dinge zur steuerlichen Verlustrechnung für Termingeschäfte ab 2021.
Auch wenn die darin ausgeführten Details einer Vielzahl von privaten Händlern entgegenkommen werden, ist der Kern der wohl in Aussicht gestellten Auslegung eine absolute Oberposse, bei dem sich wieder einmal bewahrheit, wer hier im Lande das Zepter führt.
Optionsscheine und Zertifikate
Auszugsweise hier die beiden Kernpunkte als Zitat:
Gegenüber dem, was man bisher befürchten musste, ergeben sich deutliche Verbesserungen.
https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-anders,8478516?fbclid=IwAR1vVoZbY8d2T0uvykD8NEXpD18If80gI5QCHlA7EV9hPSNrEvhrYLmRpU8
Die großen Gewinner des kommenden BMF-Schreibens sind Optionsscheine und Zertifikate, weil sie nicht als Termingeschäfte eingestuft werden. CFDs, Futures und Optionen dagegen sind per Definition Termingeschäfte und werden für Privatanleger steuerlich deutlich benachteiligt.
Damit hat sich dann wohl die Bankenlobby der Emittenten sehr stark machen können und werden ihre Schäfchen weiter „fair“ bepreisen können, neben natürlich den nicht unerheblichen Transaktionskosten zugunsten der Banken und Broker.
Die sehr kreative Auslegung lernt uns jetzt also, dass Optionsscheine keine Termingeschäfte sind.
Nun ja, während man also der kreativen Preisfindung der gepamperten Banken weiter Vorschub leistet, werden Produkte am realen Markt – Eurex – weiterhin gedisst.
CFD’s und Futures
…haben die A*karte. Hier bleibt es wohl bei der bereits rechtskräftigen Regelung.
Bedauerlich, dass der CFD Verband offenbar keine ausreichend starke Lobby entwickeln konnte. Auch die EUREX hat die Zeit wohl etwas verschlafen und konnte ja bisher nicht mit einem adäquaten Angebot, ähnlich der CME mit Micros glänzen. Die Popularität der E-Micros ist inzwischen ja sehr gut an den Handelsumsätzen abzulesen und die Microkontrakte auf die beliebten Indexfutures konnten eine neue Heerschar privater Händler anziehen. Dies fehlt in Deutschland und damit fehlt auch die „Verhandlungsmasse“ – kein Handlungsbedarf also…
Bleibt als zynisches Fazit nur festzuhalten, die Pro’s bleiben an der Eurex in der Mehrzahl unter sich und die privaten Schafe werden von den Emittenten weiter ausgenommen.
Bleiben wir also gespannt, wie die Entwicklung weitergeht.
Habe den Artikel auch gelesen….nur verstehe ich den Teil nicht:
Totalverluste sind unbedingt zu vermeiden, schon ab 2020 ! Optionsscheine ohne inneren Wert vor dem Verfall verkaufen, KOs nicht ausknocken lassen. Nicht mehr als 10, maximal 20 TSD EUR an kumulierten Totalverlusten zulassen!
Bisher habe ich jeden Schein KO gehen lassen, weil der gewählte Ko mein gewählter Stop Loss ist……
Das ist richtig, die Dinger müssen einen Restwert haben, darfst nicht wertlos ausbuchen lassen. Wenn Du also K.O.’s handelst, dann leg einen Sl fest knapp über (Long) oder unter (short) der K.O. Schwelle. So hast Du noch einen minimalen „restwert“ und keinen Totalverlust.
Ja….aber welche Auswirkungen hat dies jetzt?
Nahezu mein kompletter Verlustverrechnungstopf besteht daraus 🙂
naja, Du solltest möglichst Deine Verluste gering halten…oder eben wie von mir geschildert, einen SL setzen, nicht wertlos ausbuchen lassen!
Du kannst die K.O.’s ja noch unbegrenzt verrechnen, musst aber mit einem Restwert verkauft haben und nicht verfallen lassen. Fang damit also am besten schon morgen an und setze bei Zertis immer, und zwar unabhängig von der KO Schwelle ein SL.
Wie Daniel in dem Artikel schon schrieb:
„Verluste aus der Veräußerung wertloser Güter werden in der Verlustverrechnung beschränkt gem. §20 Abs. 6 Satz 6 EStG.
Dies gilt auch bei Ausbuchung wertloser Papiere, z.B. aufgrund Insolvenz oder Erreichen der Knock-Out-Schwelle (siehe oben)“
dazu hier nochmals der Gesetzestext:
1. Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“ 2. Dem § 52 Absatz 28 werden die folgenden Sätze angefügt: „§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. § 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.“
unterstützt Martin bei seiner Verfassungsklage gegen den Unfug!
https://www.youtube.com/watch?v=0NEv54V1Zjc&t=32s
„Bedauerlich, dass der CFD Verband offenbar keine ausreichend starke Lobby entwickeln konnte. Auch die EUREX hat die Zeit wohl etwas verschlafen und konnte ja bisher nicht mit einem adäquaten Angebot, ähnlich der CME mit Micros glänzen. Die Popularität der E-Micros ist inzwischen ja sehr gut an den Handelsumsätzen abzulesen und die Microkontrakte auf die beliebten Indexfutures konnten eine neue Heerschar privater Händler anziehen. Dies fehlt in Deutschland und damit fehlt auch die „Verhandlungsmasse“ – kein Handlungsbedarf also…
Bleibt als zynisches Fazit nur festzuhalten, die Pro’s bleiben an der Eurex in der Mehrzahl unter sich und die privaten Schafe werden von den Emittenten weiter ausgenommen.“
Traurig aber wahr!
Mal ganz doof gefragt, betrifft dies auch mein Trading bei Darwinex?
(Forex)
Ja. Es sind ja CFD’s, die gehandelt werden. Auch die DARWIN sind ja vom Konstrukt her auch CFD’s.
Dann bleibt unterm Strich ja nur Etoro für Aktien und ETFs
und Wikifolio, wenn man auch Shorten möchte
Im Prinzip ja
Steuern mit Kopf – Roland Elias beantwortet Zuschauerfragen zur TRADING GmbH bei CapTrader
Wer es noch nicht gesehen hat, hier ein kleiner Hinweis zu einem Webinar von CapTrader zum Thema Steuern und Trading GmbH
https://www.youtube.com/watch?v=XG1raZ2eX68&t=327s
Andre Stagge mit vermutlich neuen Entwicklungen zugunsten der Traderlandschaft
https://www.youtube.com/watch?v=aUUHhqtcp-4
Ausschussempfehlung vom 28.09.2020 an den Bundesrat
wird für die nächste Sitzung 09.10.2020 des Bundesrates relevant
Update heute bei Godmode von Daniel Kühn
Update 2021:
Lobby hat sich durchgesetzt, OS und Zertifikate sind- oh Wunder – keine Termingeschäfte
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/optionen-cfd-futures-steuerregel-macht-handel-mit-termingeschaeften-unattraktiver/27263450.html?ticket=ST-11049325-aAeHpOy4nxdy6NKqggtl-ap2